Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bringt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Statt drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Der Grad der Selbstständigkeit ist entscheidend für die Pflegebedürftigkeit, unabhängig davon, ob es Demenzkranke oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen betrifft.